
Von der Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
für Dach- und Wandbekleidungen im Industrie- und Gewerbebau
Seit 1981 im Industriebau tätig
Betreuung von mehr als 600 Bauvorhaben als Projektleiter
Schnellinfo
- Beratung
- Gutachten
- Bauabnahmen
- Ursachenforschung
- Fertigstellungsbescheinigung
Weitere Sachgebiete:
- Aluminium im Bauwesen
- Aussenwandkonstruktionen
- Bauabnahme
- Bearbeitung und Befestigung von Profilblechen
- Dachkonstruktionen
- Dacheindeckung
- Dacheinbauten
Â
- Detailausarbeitung
- Fassadensysteme in Alu und Stahl
- Sanierungskonzepte
- Schiedsgutachten
- Verarbeitung von Industriebauprodukten
- Untersuchung von Wasserschäden in Dach und Wandkonstruktionen
Wer braucht einen Sachverständigen ?
Derjenige, der …
- eine unabhängige fachliche Beratung oder Information benötigt
- einen Schaden beurteilen oder eine Schadensursache ermitteln möchte und hierzu eine unparteiische Dokumentation braucht
- eine Sache bewerten möchte
- einen fachlichen Streit gerichtlich oder außergerichtlich klären möchte
- den tatsächlichen Zustand eines Gegenstandes, oder Objektes, etwa zu Beweiszwecken, untersuchen lassen möchte
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- eine Beweissicherungsdokumentation vor und nach Bauarbeiten benötigt
- eine Bauzustandsanalyse benötigt
- eine Bauberatung zur Materialauswahl, Kostenersparnis, Detaillösung oder einen Kostenvoranschlag braucht
- eine Überwachung von Mängelbeseitigungen benötigt
Der Sachverständige ist Ihr beratender Fachmann, der neutral und unabhängig die Interessen der Parteien vertritt und Ihnen damit Sicherheit schafft. Alle am Bau Beteiligten können deshalb profitieren.
Die Kompetenz des Sachverständigen steht jedem offen, ob Firmen oder Privatpersonen.
Einen Neubau ohne Mängel gibt es nicht, auch nicht von den zuverlässigsten Bauunternehmen. Nicht jeder Mangel ist schwerwiegend, oft geht es nur um Schönheitsfehler. Ist aber das Bauwerk zum Beispiel nicht fachgerecht abgedichtet, geht es an die Bausubstanz und in die Kosten. Daher rechnet sich eine Prüfung durch den Sachverständigen immer.
Wer ist ein öffentlich bestellter Sachverständiger?
Wer ist ein öffentlich bestellter Sachverständiger?
Öffentlich bestellte Sachverständige sind alle Personen, die von einer öffentlich-rechtlichen Institution bestellt und vereidigt wurden (Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Landwirtschaftskammern, Ingenieurkammern, Architektenkammern, Bezirksregierungen, u.a.). Öffentlich bestellte Sachverständige zeichnen sich durch besondere Sachkunde, Objektivität und Vertrauenswürdigkeit aus. Sie unterliegen der Aufsicht durch die Bestellungskörperschaft.
Die Wirtschaft bietet Sachverstand an
Soll ein Bauschaden festgestellt, ein Grundstück bewertet, ein Unfallschaden beurteilt oder eine Fehlerursache ermittelt werden, benötigen Gerichte, Behörden, Unternehmer und Verbraucher Sachverständige. Hier nutzen die IHKs die Fachkompetenz der Gewerbetreibenden und Freiberufler im Rahmen ihrer Zuständigkeit. Sie haben aufgrund gesetzlichen Auftrags (§ 36 Gewerbeordnung) an die 7.000 Sachverständige auf 200 verschiedenen Sachgebieten öffentlich bestellt und vereidigt. Wer aus diesem Angebot einen Sachverständigen beauftragt, kann davon ausgehen, dass dieser persönlich integer und fachlich kompetent ist.
Das Gesetz verlangt, dass jeder Sachverständige vor seiner öffentlichen Bestellung in einem intensiven Überprüfungsverfahren die jeweils erforderliche Sachkunde nachweisen muss. Danach wird er einem umfangreichen Pflichtenkatalog unterworfen, betreut und überwacht. Der öffentlich bestellte Sachverständige wird darauf vereidigt, dass er seine Gutachten unabhängig, unparteiisch, weisungsfrei, persönlich und gewissenhaft erstellt. Er haftet für die Richtigkeit seines Gutachtens. Bezahlt wird er in Gerichtsverfahren nach dem Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen (ZSEG) und bei Privatauftrag nach Vereinbarung. In Gerichtsverfahren sind die von den IHKs öffentlich bestellten Sachverständigen bevorzugt heranzuziehen. Alle 7.000 Sachverständigen sind im Internet unter der Adresse http://svv.ihk.de recherchierbar. Die IHKs halten Bezirks- und Landeslisten bereit und benennen auf Einzelanfrage den gesuchten Sachverständigen. Sie helfen auch bei der bundesweiten Suche nach Sachverständigen, die nicht öffentlich bestellt sind. Die IHKs bestellen nur dort Sachverständige, wo ein nachhaltiger Bedarf erkennbar wird. Im Übrigen kann sich jedermann als Sachverständiger bezeichnen und tätig werden, ohne seine fachliche Kompetenz einer Behörde nachweisen zu müssen. Ein Sachverständigengesetz gibt es nicht. Die Zertifizierung von Sachverständigen nach der EN-Norm 45013 wird nicht von den Kammern vorgenommen. Anbieter im nicht regulierten Bereich sind
Gesetzgebung
Vertrauen und Sicherheit: Wer öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beauftragt, erhält Sicherheit für unternehmerische ,gerichtliche und private Entscheidungen. Genau diese Tatsache hat den deutschen Gesetzgeber bewogen die öffentliche Bestellung einzuführen. Dass der Staat die besondere Qualität ihrer Dienstleistung anerkennt, erleichtert Unternehmern, Gerichten und Verbrauchern die Auswahl von Sachverständigen und garantiert, dass das Gutachten hohen Anforderungen gerecht wird.
Mehr Informationen können Sie dem Internetauftritt des Instituts für Sachverständige unter www.ifsforum.de entnehmen.
Das können Sie von uns erwarten
Fachbereich Industrie- und Gewerbebau:
- eine unabhängige fachliche Beratung und fundierte fachliche Information
- Schadensbeurteilung oder Schadensursachenermittlung
- eine Sache bewerten, einen fachlichen Streit gerichtlich oder außergerichtlich klären
- Feststellen des tatsächlichen Zustandes eines Gegenstandes, etwa zu Beweiszwecken
- Erstattung von Gutachten für Gerichte, Versicherungen, Firmen und Privatpersonen
- Ortsbesichtigung, mit Feststellung, Dokumentation von Baumängel und Bauschäden Ermittlung der Schadenursache, des Schadenumfanges
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- Ermittlung der Mängel- und Schadenbeseitigungsmaßnahmen
- Ermittlung der Schaden- bzw. Mängelbeseitigungskosten
- Zuordnung der Verantwortung, ggf. Quotelung
- Gerichtliche und private Beweissicherung
- Ausstellung einer Fertigstellungsbescheinigung nach § 641 a BGB Techn. Abnahmen
- Kontrolle der Mängelbeseitigung
- Feststellung von Gewährleistungsmängeln
- Qualitätsüberwachung mit und ohne GTÜ/BQÜ
- Beratung über Bautätigkeit.
Mit nachfolgend aufgeführten Produkten und Techniken sind wir vertraut:
- Trapezbleche
als Wand und Dachverkleidung, doppelschalige Wände und Dächer, Schalung und Unterkonstruktion - Isowände
als Wand und Dachbekleidung Kühllager,Trennwände und Decken - Stehfalzdächer und Wandbekleidung mit unsichtbarer und verbörtelter Befestigung
Produkte wie Kal - ZIP, Alufalz, Bemo Schneider, u.s.w. - Fassadensysteme als vorgehängte Metallfassade
Kassettenfassade, Glattblechfassade, Paneelblechfassade sowie die jeweils dazu gehörenden Unterkonstruktionen - Verkleidungsarbeiten
Gebogen / geschweißt, gewalzt in Alu, Stahl, Edelstahl, Zink oder Kupfer
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- Sonder und Schmuckkonstruktionen
Verwendung von Produkten aus den Industriebausystemen - Glasfassaden und Glasdächer
Befestigung, Isolierung und Abdichtung - Anschlüsse
Fachgerechte Verbindung der unterschiedlichen Systeme - Einbauten in Dach und Wand
Abdichtung von Lichtkuppeln, Lüftern, Kaminen, Toren, Fenstern u.s.w. - Fertigungstechniken
Was ist technisch noch möglich ? - Entwässerung
Vorgehängte und eingebaute Rinne
Gutachterbüro Waltersbacher
Adresse
Im Flath 5
29313 Hambühren
Telefon
05084 9999 000
Mobil
0172 5976 863
Mail
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Fax
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